Transportgenehmigungen und -lizenzen
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Kerstin Engelen
- 6 Minuten
- Januar 28, 2025
In der globalisierten Wirtschaft ist der Transport von Gütern ein zentraler Bestandteil des Handels. Wenn Sie sich für den gewerblichen Güterkraftverkehr interessieren oder bereits in diesem Bereich tätig sind, ist es wichtig, die unterschiedlichen Transportgenehmigungen und Lizenzen zu verstehen. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Genehmigungen, wie die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz), die CEMT-Genehmigung und die bilaterale Genehmigung erläutert. Erfahren Sie ebenso alles Wichtige über die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Genehmigungen.
Grundlagen des gewerblichen Güterkraftverkehrs
Gewerblicher Güterkraftverkehr umfasst den Transport von Waren gegen Entgelt, wobei Transportgenehmigungen unabdingbare Voraussetzungen sind. Diese Lizenzen sind notwendig, damit Transporte sicher und gesetzeskonform durchgeführt werden können. Ohne die entsprechenden Genehmigungen drohen rechtliche Konsequenzen. Finanzielle Strafen und auch der Verlust der Geschäftserlaubnis können die Folge sein.
Für Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs ist es daher unerlässlich, sich mit den verschiedenen Genehmigungen und deren Anforderungen vertraut zu machen.
Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)
Eine der bedeutendsten Genehmigungen im gewerblichen Güterkraftverkehr ist die Gemeinschaftslizenz, oft auch als EU-Lizenz bezeichnet. Diese Lizenz berechtigt Unternehmen dazu, international innerhalb der Europäischen Union sowie in einigen weiteren europäischen Ländern Transporte durchzuführen.
Eigenschaften der Gemeinschaftslizenz
Die Gemeinschaftslizenz ist eine multilaterale Genehmigung, die den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den durch Abkommen assoziierten Ländern ermöglicht. Hierzu gehören etwa Liechtenstein, Island und Norwegen.
Dies bedeutet, dass ein Unternehmen, das über eine solche Lizenz verfügt, innerhalb der EU Transportdienstleistungen erbringen kann, ohne für jede einzelne Fahrt eine separate Genehmigung beantragen zu müssen.
Ein wichtiger Aspekt der EU-Lizenz ist die Zulassung für den Dreiländer-Verkehr. Dies erlaubt es den Unternehmen, in einem Mitgliedstaat zu starten, in einem anderen zu laden und in einem dritten Mitgliedstaat zu entladen. Diese Flexibilität macht die Gemeinschaftslizenz so wertvoll für Unternehmen, die im internationalen Geschäft tätig sind.
Voraussetzungen für den Erhalt der Gemeinschaftslizenz
Um eine Gemeinschaftslizenz zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, darunter:
- Betriebserlaubnis: Das Unternehmen muss eine gültige Betriebserlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nachweisen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über eine ausreichende finanzielle Grundlage, dies kann durch die Vorlage von Bilanzen oder anderen Finanzunterlagen geschehen.
- Berufliche Eignung: Der Nachweis, dass mindestens eine Person im Unternehmen über die erforderlichen Fachkenntnisse im Güterkraftverkehr verfügt, ist ebenfalls notwendig.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhält.
Die CEMT-Genehmigung
Die CEMT-Genehmigung ist eine weitere wichtige Lizenz im Bereich des internationalen Güterverkehrs. CEMT steht für „Conférence Européenne des Ministres des Transports“ und bezieht sich auf ein internationales Abkommen von 1970, das den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern regelt.
Eigenschaften der CEMT-Genehmigung
Die CEMT-Genehmigung ist ebenfalls eine multilaterale Genehmigung und erlaubt es Unternehmen, Transporte zwischen den Vertragsstaaten durchzuführen. Diese Genehmigungen können in einer festgelegten Anzahl pro Jahr beantragt werden und bieten eine wertvolle Ergänzung zur Gemeinschaftslizenz.
Ein erheblicher Vorteil der CEMT-Genehmigung im Vergleich zur EU-Lizenz liegt in ihrer Flexibilität. Die Genehmigung ermöglicht Transportdienste zwischen nicht nur EU-Ländern, sondern auch außerhalb der EU durch Mitgliedsstaaten des CEMT-Abkommens. Dadurch ergibt sich eine erweiterte Reichweite für Unternehmen, die über die europäischen Grenzen hinaus operieren möchten.
Zu den CEMT-Mitgliedstaaten zählen:
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Republik Mazedonien, die Republik Moldau, Montenegro, die Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Tschechische Republik, die Türkei, das Vereinigte Königreich, die Ukraine und Ungarn.
Voraussetzungen für die CEMT-Genehmigung
Um eine CEMT-Genehmigung zu beantragen, müssen Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Inhaber der nationalen Genehmigung: Das Unternehmen muss im Besitz einer nationalen Genehmigung des Landes sein, in dem es ansässig ist.
- Einhaltung der Vorgaben: Das Unternehmen muss alle Anforderungen des CEMT-Abkommens erfüllen, einschließlich der Erfüllung von Sicherheits- und Umweltschutznormen.
- Soziale Verantwortung: Nachweise über die Einhaltung der sozialen Anforderungen, wie Arbeitsbedingungen und Fahrzeiten, sind ebenfalls notwendig.
Bilaterale Genehmigung
Bilaterale Genehmigungen werden durch Abkommen zwischen Deutschland und den jeweiligen Staaten festgelegt. Sie werden gemäß § 8 der Güterkraftverkehrs-Kabotageverordnung (GüKGrKabotageV) in der Fassung vom 22. Dezember 1998 an Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilt.
Diese Genehmigungen sind kontingentierte Inhabergenehmigungen, die ausschließlich für die in der Genehmigungsurkunde aufgeführten Unternehmer gelten und nicht übertragbar sind.
Arten der bilateralen Genehmigungen
Bilaterale Genehmigungen sind im Wesentlichen für den Wechsel- und Transitverkehr konzipiert. Diese Genehmigungen gelten daher grundsätzlich nur für diese beiden Förderarten.
Sie umfassen zusätzlich Bestimmungen für den sogenannten Dreiländerverkehr, bei dem ein Unternehmen seinen Sitz in einem dritten Land hat. Bei dieser Konstellation sind Transporte zwischen zwei Ländern möglich, wobei der Transport durch das Heimatland nicht erfolgt.
Falls das Heimatland jedoch Deutschland ist, dürfen die Transportfahrten nur über einen verkehrsüblichen Weg mit Durchfahrt durch das Heimatland abgewickelt werden. Der Dreiländerverkehr ohne Durchfahrt des Heimatstaates kann unter bestimmten Bedingungen nur mit speziellen bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über bilaterale Abkommen mit folgenden Staaten:
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Lettland, Litauen, Marokko, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Portugal, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tadschikistan, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Usbekistan.
Seit dem 01. Dezember 2024 werden alle bilateralen Genehmigungen von dem Bundesamt Logistik und Mobilität, Büro Berlin, ausgestellt und verwaltet.
Voraussetzungen für die bilaterale Genehmigung
Die Voraussetzungen für die Beantragung einer bilateralen Genehmigung variieren je nach den jeweiligen Abkommen der beteiligten Staaten. Häufig erforderliche Unterlagen sind:
- Antrag bei den zuständigen Behörden: Ein formal eingereichter Antrag muss die notwendigen Informationen über das Unternehmen und den geplanten Transport enthalten.
- Compliance mit nationalen Gesetzen: Das Unternehmen muss die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes einhalten, in dem die Genehmigung beantragt wird.
- Nachweis der Verträge oder Vereinbarungen: In einigen Fällen sind dokumentierte Vereinbarungen zwischen den beteiligten Staaten notwendig, um die Genehmigung zu erlangen.
Die Beantragung von Transportgenehmigungen ist komplex
Die Beantragung von Transportgenehmigungen ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und genaue Kenntnisse der jeweiligen Vorgaben erfordert. Die wichtigsten Genehmigungen – die Gemeinschaftslizenz, die CEMT-Genehmigung und die bilaterale Genehmigung – bieten Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr verschiedene Möglichkeiten, ihre Aktivitäten auszuweiten.
Eine gründliche Vorbereitung auf die Voraussetzungen und Anforderungen für den Erhalt dieser Genehmigungen und Lizenzen ist entscheidend, um rechtliche Hindernisse zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf von Transporten zu gewährleisten. Um die Geschäftsinteressen optimal wahrnehmen zu können, müssen sich Unternehmen rechtzeitig über die nötigen Schritte zum Erhalt der benötigten Lizenzen und Genehmigungen kümmern.