Abholgenehmigung

Eine Abholgenehmigung bzw. Abholerlaubnis für eine Spedition oder einen Paketdienstleister bedeutet, dass der Empfänger der Ware eine andere Person mit der Abholung der Sendung beauftragt und diese somit nicht zwingend selbst abholen muss.

Für diese Abholgenehmigung ist eine Vollmacht erforderlich, die der Empfänger einem Dritten übertragen kann.

Die Abholerlaubnis kann einmalig oder dauerhaft gegeben werden, sodass die bevollmächtigte Person die Lieferungen generell abholen kann.

Praxisbeispiel für eine Abholgenehmigung bzw. Abholerlaubnis:

„Hiermit bestätige ich, dass die unten genannte Person die für mich bestimmte Sendung, Auftragsnummer xy, am Tag xx abholen darf.“

– Unterschrift und ggf. Kopie des Personalausweises.

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